Kinder-Bodenrandoriturnier im Budocentrum


Veranstalter SV Polizei e. V. und HJJV e. V.

Ausrichter SV Polizei e. V.

Datum/Zeit Samstag, den 02.12.2017

09.30 Begrüßung

09.45 Beginn der Kämpfe

Ort Budocentrum der SVP

Carl Cohn Straße 41

22297 Hamburg

Leitung Andreas Werner

Hagen-Popko-Bäumler

Rolf Brauße

Startberechtigung Kinder bis Jahrgang 2006 und jünger.

Gültiger DJJV-Paß

Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten auf dem Formblatt des DJJV

Startgeld € 3,- pro Starter;

Überweisung des Startgeldes vereinsweise bis Meldeschluss auf das Konto des HJJV

IBAN: DE24 20050550 1213123795

BIC: HASPDEHHXXX

Modus Nach Teilnehmerzahl

Matten Die Anzahl der Mattenflächen richtet sich nach der Teilnehmerzahl

Durchführung und

Regeln

Bodenrandoriturnier:

Es wird im Kniestand begonnen. Gewertet werden nur Haltegriffe:

nach 10 s 1 Punkt, nach 15 s 2 Punkte. Bei 3 Punkten Vorsprung

ist das Randori vorzeitig beendet. Ein Randori geht über 2

Minuten. Jede Art von Atemi-, Hebel- oder Würgetechniken sind

verboten und werden mit 2 Punkten für den Anderen gewertet.

Gewonnen hat, wer am Ende der Zeit die meisten Punkte hat.

Bei Punktgleichheit wir um 1 Minute verlängert. Bei nochmaligem

Gleichstand wird das Randori um 1 Minute bis zur nächsten

Wertung fortgesetzt. Sollte weiterhin Punktgleichheit bestehen,

wird der Kampf durch Kampfrichterentscheid entschieden.

Klassen Die einzelnen Klassen werden nach Meldung unter

Berücksichtigung von Alter, Gewicht und Graduierung erstellt.

Meldung Vereinsweise per Email auf dem Meldebogen des HJJV e. V. bis 25.11.2017 an: wettkampf@hjjv.eu;

Kampfrichter Werden vom HJJV eingesetzt.

Ehrenpreise Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde. Weitere Ehrengaben sind möglich.

Sonstiges Da dies ein absolutes Nachwuchs und Kennlernturnier sein soll, möchte ich die Vereine bitten das Wiegen sehr sorgfältig vorzunehmen. Es wird kein gesondertes Wiegen auf der Veranstaltung stattfinden. Es wird jedoch stichprobenartig der eine oder andere gewogen. Sollte sich dabei herausstellen, dass das gemeldete Gewicht

erheblich vom tatsächlichen Gewicht abweicht, verliert der Starter das Startrecht.

Haftung Veranstalter und Ausrichter lehnen jede Haftung ab.

gez. Andreas Werner, Hagen-Popko-Bäumler

und Rolf Brauße

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